perfectascur GmbH
I. Geltungsbereich und Änderungen
​I. Geltungsbereich und Änderungen
​
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der perfectascur GmbH, Mozartstr. 19, 80336 München (nachfolgend „perfectascur“) und dem Kunden (nachfolgend „Mandant/in“). Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, widersprechende oder diese ergänzenden Bedingungen des Mandanten/ins bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von perfectascur. Mündliche Nebenabreden bedarf für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung; dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Diese Regelungen gelten auch, wenn perfectascur den Auftrag in Kenntnis der abweichenden, widersprechenden oder ergänzenden Bedingungen des Mandanten/in durchführt.
-
Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Folge Aufträge. Hiervon abweichende individuelle Vereinbarungen gelten nur für das konkrete Geschäft.
-
Aufträge des Mandanten/in sind bis zu der Dauer von zwei Wochen nach Absendung des Auftrags durch den Mandanten/in verbindlich. Die Auftragsannahme seitens perfectascur erfolgt alternativ durch schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Auftragsausführung. Besondere Leistungs- und Eigenschaftsangaben sowie Vertragsänderungen nach Beginn der Auftragsausführung sind nur im Falle schriftlicher Bestätigung von perfectascur verbindlich. Die vereinbarten Preise gilt nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
-
perfectascur behält sich vor, diese AGB jederzeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird perfectascur der Mandant/in mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Mandant/in nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird perfectascur der Mandant/in auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht perfectascur das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Mandanten/in zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.
II. Leistungen
-
Die dem Mandanten/in durch perfectascur geschuldete Leistung wird für jeden Auftrag einzelvertraglich mit dem Mandanten/in festgelegt und vereinbart. Generell schuldet perfectascur im Rahmen der Auftragsausführung nur die Erbringung einer Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
-
perfectascur verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln von Wissenschaft, Branche und IT, sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Ausübung zu berücksichtigen.
-
Bei Vertragserfüllung legt perfectascur die vom Mandanten/in mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zugrunde. Zu einer inhaltlichen Prüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Informationen und Daten ist perfectascur nicht verpflichtet. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Daten unvollständig oder falsch sind, so ist perfectascur berechtigt, den zusätzlichen Aufwand dem Mandanten/in in Rechnung zu stellen.
-
Besteht der Vertrags-Inhalt für perfectascur auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wählt perfectascur den Vertragspartner nach aller bestem Gewissen und Wissen aus. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertrags-Pflichten von perfectascur.
-
Dem Mandanten/in ist bekannt, dass alle im Rahmen der Dienstleistung durch perfectascur abgegebenen Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen stets als Vorschläge zu verstehen sind. Ändert sich nach Auftragsausführung die Rechtslage, so ist perfectascur nicht verpflichtet, der Mandant/in hierauf hinzuweisen. Mündlich erteilte Hinweise und Informationen von der perfectascur sind generell unverbindlich, solange diese nicht schriftlich bestätigt wurden.
III. Mitwirkung des Mandanten/in
-
Der Mandant/in stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen seinerseits oder von seinen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und kostenlos für perfectascur erbracht werden.
-
Datenträger, Daten, Schriftstücke oder Dateien, die der Mandant/in zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Mandant/in perfectascur alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die perfectascur von Ansprüchen Dritter absolut frei, die auf die Verwendung der von dem Mandant/in zur Verfügung gestellten fehlerhaften Datenträger, Daten oder Dateien oder Schriftstücke zurückzuführen sind.
IV. Zahlungsbedingungen
-
Die vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.
-
Im Falle der Kündigung eines Einzelvertrages hat die perfectascur Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandene Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.
-
Der Mandant/in kann gegen Forderungen von der perfectascur nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
V. Haftung
-
Im Falle einer datenschutzrechtlichen Haftung und einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Schädigung haftet die perfectascur dem Grunde nach entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Andernfalls ist eine Haftung von perfectascur ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet perfectascur auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der perfectascur.
-
Mit Ausnahme eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie mit Ausnahme von Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von perfectascur oder dessen gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, ist die Haftung von perfectascur in den sonstigen Fällen beschrankt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens jedoch auf den Betrag, welchen der Mandant/in aufgrund einer von perfectascur abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Falle der berechtigten Inanspruchnahme seitens des Versicherers erhält. Ist der Versicherer berechtigt, Schadensersatzleistungen an den Mandanten/in zu verweigern, so ist die Haftung von perfectascur in den sonstigen Fällen beschränkt auf den 10-fachen Auftragswert, maximal jedoch 50.000 EUR.
-
perfectascur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Chemie, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Stromausfall, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) entstanden sind oder eintreten.
VI. Kündigung
-
Der Einzelvertrag wird jeweils für die vereinbarte oder die regelmäßig erforderliche Dauer der Dienstleistung geschlossen.
-
Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
-
Das Recht eines Vertragspartners zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für perfectascur insbesondere, wenn der Mandant/in seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziff. IV. a. nicht innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Mahnung nachkommt oder er trotz schriftlicher Abmahnung von perfectascur erforderliche Mitwirkungshandlungen gem. Ziff. III. a. fortgesetzt missachtet.
-
Die Kündigung erfordert die Schriftform.
VII. Urheber- und Nutzungsrechte
-
Etwaige bestehende Urheberrechte und sonstige (gewerbliche) Schutzrechte von perfectascur bzw. solche, die im Rahmen der Dienstleistungs-Erbringung von perfectascur oder deren Erfüllungsgehilfen geschaffen werden, verbleiben bei der perfectascur.
-
Der Mandant/in ist vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen berechtigt, alle Informationen, Daten und Schriftstücke für eigene Zwecke zu nutzen, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Daten und Schriftstücken sowie deren Weitergabe an Dritte, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der perfectascur gestattet.
-
Bei einer Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte behält sich perfectascur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
VIII. Datenschutz
-
perfectascur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten des Mandanten/in, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
-
Eine Weitergabe personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
-
Soweit perfectascur eine Einwilligung zur Verwendung von Daten beim Mandanten/in einholen sollte, weist perfectascur auch hier darauf hin, dass der Mandant/in diese jederzeit bei perfectascur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
-
Personenbezogene Daten des Mandanten/in werden gelöscht oder anonymisiert, sobald der Zweck für deren Aufbewahrung entfallen ist und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verstrichen sind.
-
Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise von der perfectascur, die über folgende Adresse im Netz abrufbar sind: https://www.perfectascur.de/datenschutz
IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht
-
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Mandanten/in und perfectascur unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland für Deutsche geltenden Recht.
-
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz von perfectascur.
​​
​
​Postanschrift:
perfectascur GmbH
Postfach 15 13 01
80048 München
Sitz der Gesellschaft:
Mozartstr.19
80336 München
​
Showroom:
Lindberghstr. 19
80939 München
Tel. +49 89 12221 9990
Fax. +49 89 12221 9999
Geschäftsführer Kai Krause, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 148295
St. Nr. 143/170/10347 Finanzamt München