bAV Verwaltung
03. bAV-Administration
bAV Verwaltung für Arbeitgeber
Die Verwaltung und Übernahme bestehender betrieblicher Altersversorgungen binden komplexe Kapazitäten in der Personalarbeit. Um die Personalabteilungen zu entlasten und Kosten zu sparen, empfiehlt sich eine spezialisierte externe bAV-Verwaltung.
Gesetzliche Grundlage
Für Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Pflicht zur Dokumentation, Information, Buchhaltung und Aufbewahrung von Unterlagen. Die seit 2002 auferlegten gesetzlichen Arbeitgeberpflichten sind mit einem umfangreichen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden und erfordern spezielles Fachwissen sowie das dazugehörige Netzwerk.
Wunschgemäß planen wir mit Ihnen wir die Auflagen, die der Gesetzgeber eindeutig geregelt hat, dass die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung arbeitgeberseitig zu leisten ist.
Notwendige Prozesse
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Begutachtung von Verträgen
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Weiterführung und Änderung von Versorgungen
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digitale Archivierung und Original-Dokumentenablage
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Versendung von Unterlagen an die Arbeitnehmer
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Meldungen an die Gehaltsbuchhaltung
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Kontrolle von Zahlungsströmen.
Externe bAV-Archivierung bedeutet:
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24-Stunden-Erreichbarkeit
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zentraler Zugriff für alle Personalverantwortlichen
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keine personenabhängigen Ausfälle
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Rechtssicherheit dank Spezialisierung
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Gesetzeskonformität
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Platz- und Kostenersparnis
Mehraufwand? Im Gegenteil!
Weitere Informationen
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Personal Abt. effizienter machen können? Gerne entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Strategien um die Bedürfnisse die Personalabteilungen zu entlasten und Kosten zu sparenzum Wohle Ihrer Mitarbeiter um gleichzeitig Ihre Arbeitgebermarke zu stärken.
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