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Entlastung von Betriebsrenten

Kabinett beschließt Entlastung von Betriebsrenten.

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse gesetzlich pflichtversichert sind, werden ab dem kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet. Das Bundeskabinett beschloss am Montag den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.


Spahn: „Altersvorsorge lohnt sich“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte: „Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden. Deshalb senken wir die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar. Etwa ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt weiterhin gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag. Und auch diejenigen mit höheren Betriebsrenten werden spürbar entlastet. Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Altersvorsorge lohnt sich!“

Ab den 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt werden. Das heißt konkret das erst höhere Renten mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz ca. 18,9 % verbeitragt werden sollen. Bislang gibt es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Rentenhöhe werden beitragsfrei gerechnet. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die komplette Summe wie nach wie vor den jeweiligen Krankenkassenbeitrag (ca. 18,9%) zahlen. Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Users Erachtens wäre es besser gewesen dies für alle einzuführen.

Der Freibetrag wird an die Sozialversicherungs-Rechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich dadurch jährlich.


Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die alte Freigrenze


Entlastung für Rentner, die lachen sich kaputt

Dowload: Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes (Kabinett: 18.11.2019)

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