Auch wenn viele Arbeitgeber es nicht wahrhaben möchten: Der Arbeitgeber hat eine goße Anzahl von Pflichten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
1. Eine Andienung Pflicht
Beschäftigte haben ein Recht auf Entgeltumwandlung. Jeder Arbeitgeber ist daher gesetzlich verpflichtet, dieses Umwandlungsrecht möglich zu machen. Der Arbeitgeber muss
eine betriebliche Altersversorgung zumindest durch die Einrichtung einer Direktversicherung ermöglichen.
Was kann passieren?
Tut der Arbeitgeber nichts oder verweigert sogar dem Beschäftigten eine bAV, kann der Beschäftigte auch nach viele Jahre später Schadenersatzansprüche geltend
machen. Große Anwaltskanzleien sprechen von fünfstellige Schdens Beträge pro einen Beschäftigten.
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