Der Sachbezug kann jetzt wieder zugunsten der bKV genutzt werden. Während das Bundesfinanzministerium (Olaf Scholz SPD) im Mai 2019 noch versuchte, mit einem Referentenentwurf die bKV im Steuergesetz als Barlohn zu manifestieren, kommt es jetzt zur einen Neuen Kurs und Richtung. Im Rahmen der 44,00 € Freigrenze kann die bKV als steuerfreier Sachlohn behandelt werden. Somit ergeben sich neue Gestaltungsräume.
